Erfahrungen mit Wolfgang K. E. Wittmann
Lange habe ich überlegt ob ich die folgenden Zeilen über Wolfgang K. E. Wittmann (Coach für Personalentwicklung und Selbsterfahrung) schreibe oder nicht. Eigentlich bin ich friedvoller Mensch und rege mich über Kleinigkeiten nicht auf – anders in diesem speziellen Fall.
Wie alles mit Wolfgang K. E. Wittmann begann
Wolfgang Wittmann ist ein freundlicher, hilfsbereiter und ehrlicher Mensch. Berät Menschen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, hält Vorträge und reist mit seinem Wohnmobil durch die Welt. Kennengelernt habe ich ihn als er einen weiteren Ausbau für sein Wohnmobil haben wollte. Da selbst ein Camper-Van Enthusiast bin, haben wir sofort eine Ebene der Kommunikation gehabt und verstanden uns fortan sehr gut.
Eines Tages kamen wir auf den Punkt was ich eigentlich so beruflich treiben würde. Ich erzählte, dass ich im Bereich Online Marketing Selbstständig sei und hierbei den Fokus auf das Thema der Suchmaschinenoptimierung (SEO = Search Engine Optimization) habe. Hier drauf habe ich mich vor einigen Jahren spezialisiert und betreue seit vielen Jahre erfolgreich meine Kunden.
Herr Wittmann hatte nun selbst eine Webseite (https://www.person-entwicklung.de/) die er selbst gebaut hatte. Ich muss sagen sie ist nicht unbedingt mein Stil und entspricht auch nicht mehr unbedingt dem aktuellen Stand, aber das ist nicht relevant und auch nur subjektiv.
In jedem Fall hatte er das Problem, dass diese Seite, nachdem er sie neu gemacht hatte, nicht mehr bei Google zu finden sei. Ich hab ihm Angebot mir das Problem einmal anzuschauen und würde ihm gern dabei helfen.
Zu einem späteren Zeitpunkt telefonierten wir dazu, er gab mir per E-Mail seine Zugangsdaten zum System und ich schaute mir erst mal die Grundkonfiguration an. Viele System stellen ja ihre Seiten mit dem sogenannten „noindex“ Attribut zur Verfügung und wenn es das ist, wäre ihm ja schnell geholfen. Leider hat sich rausgestellt, dass es dann doch nicht so einfach ist und der Provider diese Einstellung nicht verwendet hat.
Ich hab mir also den Quellcode der Seite angeschaut und habe einige Mängel festgestellt die Google schon gern hat und leider nicht vorhanden waren. Es war kein „ordentlicher“ Header vorhanden und ein Meta-Tag für die Indexierung war ebenfalls nicht vorhanden. Ich habe also kurzer Hand einen Zugang zur Google Search Console eingerichtet. Warum? Weil ich ja logischerweise die Indexierung der Webseite von Herrn Wittmann überwachen möchte und sehen will ob Google noch weitere Hinweise auf fehlerhafte Einstellungen gibt.
Wolfgang Wittmann’s Webseite im Index
Was ihr noch wissen müsst: bevor all diese Dinge von meiner Seite umgesetzt wurden, hatte ich ja bereits die Zugangsdaten von Herrn Wittmann zugesendet bekommen um mich dem Problem anzunehmen. Zusätzlich gab es aber noch einige Gespräche inkl. der Abstimmung der zu erwartenden Kosten. Transparent wie ich mit all meinen Kunden bin, wies ich ihn darauf hin, dass ich nicht 100% sagen kann wie lange benötige. Meine Schätzung lag bei 2-2,5 Stunden für ALLES. Mein Stundensatz beträgt 120€. Er meinte zwar, dass das nicht günstig sei und er mit seiner Dienstleistung nicht so viel verdiene, aber einverstanden wäre.
In der nachfolgenden Grafik aus der Google Search Console kann man sehr schön sehen, dass die Seite kurz nach meiner Arbeit von Google in den Index aufgenommen wurde. Der Leistungsbericht zeigt die ersten Klicks aus der Google Suche auf. Wäre die Seite also nicht bei Google gelistet, fände hier auch keine Aufzeichnung statt. Ebenfalls wurden 5 gültige Seiten an Google übermittelt und indexiert – das sieht man bei dem Punkt „Abdeckung“.
In der zweiten Grafik wird der Leistungsbericht noch ein bisschen detaillierter dargestellt.
Wolfgang Wittmann will seine Rechnung nicht bezahlen
Leider ist nun so, dass Wolfgang Wittmann seine Rechnung nicht bezahlen will. Warum, wieso und weshalb argumentiert er folgender Maßen:
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
Im Falle einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.